Null-Promillegrenze für Fahranfänger
Donnerstag, 25. Oktober 2007
Zum 01.08.2007 ist eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft getreten, die für Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren eine Null-Promillegrenze vorsieht. Das Gesetz soll der Zunahme schwerer Unfälle Jugendlicher nach Discobesuchen entgegen wirken. In den ersten zwei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis bzw. unter einem Alter von 21 Jahren darf kein Alkohol mehr getrunken werden, wenn man sich ans Steuer setzen will. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe von 125 Euro, zwei Punkte im Flensburger Verkehrsregister, ein Schulungsseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre vorgesehen.
5 Kommentar(e)
Also hin und wieder bin ich ein bisschen dämlich und mich würde es rein interessehalber interessieren. Ich werd 21 bin aber trotz des alters noch in der probezeit gibt das gesetz für die komplette probezeit oder alter von 21
geschrieben von: Jenny | 08-12-2007 13:55:31
geschrieben von: Jenny | 08-12-2007 13:55:31
Das gilt für die komplette Probezeit und mindestens bis du 21 bist ;-)
geschrieben von: Jason | 11-02-2008 10:23:33
geschrieben von: Jason | 11-02-2008 10:23:33
Aber ich find es schwachsinnig,dass die Null-Promillegrenze nicht generell eingeführt wird und zwar für jeden auch die über 21-jährigen, denn entweder trink ich etwas oder ich lass es komplett bleiben!
geschrieben von: Jason | 11-02-2008 10:27:50
geschrieben von: Jason | 11-02-2008 10:27:50
Also ich find das absolut OK. Gerade wenn man frisch den FS besitzt sollte das trinken von Alk am besten zuhause bleiben.
geschrieben von: Stefan | 04-03-2008 21:14:16
geschrieben von: Stefan | 04-03-2008 21:14:16
Ich finde das die Null-Promillegrenze für alle gelten sollte ganz einfach entwerte man trink oder nicht
geschrieben von: Max.Marr | 30-04-2009 16:04:00
geschrieben von: Max.Marr | 30-04-2009 16:04:00
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